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BeWo

Betreutes Wohnen

BeWo ... 

... was ist das, einfach erklärt

Ambulant betreutes Wohnen (BeWo) bedeutet stundenweise Unterstützung und Hilfestellung durch Fachkräfte (ambulante Dienste) für ein selbstständiges Wohnen (in der eigenen Wohnung oder Wohngemeinschaften) von psychisch, geistig oder körperlich beeinträchtigten Menschen. Art und Umfang der Betreuung sowie die Anzahl der Betreuungsstunden orientieren sich am persönlichen Bedarf des erkrankten Menschen und werden in einem sogenannten individuellen Hilfeplan geregelt.

Durch das ambulante Betreuen, bleibt die Selbstbestimmung erhalten.
Man ist selbstständig aber nicht allein.

Wenn man sich für das ambulante Betreuen entscheidet, wird man durch geschultes Personal in folgenden Punkten unterstützt:

  • Beim Umgang mit Geld
  • Bei der Ernährung und Gesundheitsfragen
  • Bei der Planung Freizeit und Urlaub
  • Kontakte knüpfen
  • Unterstützung nach Arbeitsmöglichkeiten
  • Angelegenheit in persönlichen Lebensfragen
  • Organisation eines Fahrdienstes oder Nutzung Bus und Bahn


Wie kann ich betreutes Wohnen finanzieren?

In der Regel muss man die Kosten selber tragen. Dies gilt für die Mietkosten und für die Wahlleistungen – Serviceleistungen.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es jedoch möglich, dass ein Teil durch bestimmte Stellen übernommen werden.

Seit dem 01.06.2009 sind überörtliche Träger der Sozialhilfe für die ambulante Leistungen zum Wohnen im Rahmen des § 67 SGB XII zuständig, wenn hier durch die Betreuung in einem Wohnheim vermieden werden. Im Rheinland nimmt der LVR diese Aufgabe war.


BeWo in Eschweiler:

 

Sozialpsychiatrisches Zentrum für den Nordteil der StädteRegion Aachen

Eine psychische Erkrankung kann für die Betroffenen mit weitreichenden Einschränkungen ihres Alltagslebens verbunden sein.  Das ambulant betreute Wohnen (BeWo) unterstützt Sie bei allem, was Sie nicht, noch nicht oder nicht mehr gut alleine hinbekommen.

Die Unterstützung erfolgt als aufsuchende Hilfe bei Ihnen zu Hause. Das bedeutet: ein- oder mehrmals in der Woche sucht Sie ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin zu Hause auf und unterstützt Sie in Ihrer Wohnung oder im Umfeld. Worin die Hilfe konkret besteht, hängt sehr vom Einzelfall ab. Wir beraten Sie gerne kostenlos und unverbindlich. Wenden Sie sich bitte an unsere Teamleitung.

Teamleitung

Margret Sistig-Tiemann
Dürener Str. 1 b
52249 Eschweiler

Tel.: 02403 / 15001 (Mo., Do., Fr., 9-10 Uhr)
Tel.: 0157 / 74 050 213 (Mi., Di., 9 -10 Uhr)

Außerhalb dieser Zeit sprechen Sie bitte auf den AB, wir melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen.

https://www.spznord.org/net/betreutes-wohnen-tagesstaette/betreutes-wohnen/


LVR:

https://www.lvr.de/de/nav_main/kliniken/heilpdagogischehilfen/menschenmitgeistigerbehinderung/menschenmitgeistigerbehinderung_1.jsp

https://www.lvr.de/de/nav_main/kliniken/heilpdagogischehilfen/menschenmitgeistigerbehinderung/ambulantbetreuteswohnen/ambulantbetreuteswohnen_1.jsp

https://www.lvr.de/de/nav_main/soziales_1/personeninbesonderensozialenschwierigkeiten/hilfeplanung/hilfeplanung_1.jsp

https://www.lvr.de/de/nav_main/soziales_1/personeninbesonderensozialenschwierigkeiten/beratungsstellen/beratungsstellen_1.jsp

 

Wohnberechtigungsschein

Es gibt einige wenige Einrichtungen des Betreuten Wohnens, deren Bau öffentlich gefördert wurde. Der Mietpreis für diese Wohnungen liegt unter den ortsüblichen Mieten. Für solche Wohnungen mit öffentlicher Förderung wird ein Wohnberechtigungsschein benötigt. Diesen gibt es beim zuständigen Wohnungsamt.

 

Wohngeld

Das Wohngeld hilft einkommensschwachen Personen bei ihren Wohnkosten und kann unter bestimmten Voraussetzungen auch im Betreuten Wohnen als Mietzuschuss gewährt werden. Wohngeld wird für jeden Einzelfall abhängig von der Haushaltsgröße, dem Einkommen und der Miete bzw. Belastung und dem anrechenbaren Gesamteinkommen berechnet. Antragsformulare sind bei der örtlichen Wohngeldbehörde erhältlich.

 

Leistungen des Sozialamtes

  • Vor dem Einzug in das Betreute Wohnen:

Wer bereits Leistungen des Sozialamts bezieht, sollte vor einem möglichen Umzug in eine Einrichtung des Betreuten Wohnens die Kostenregelung mit dem zuständigen Sozialamt klären. Sind die Kosten im Betreuten Wohnen im Sinne der Sozialhilfe angemessen, können die Mietkosten und die Grundpauschale übernommen werden. Allerdings sind die Regelungen, ob und in welcher Höhe sich Sozialämter an der Miete und Grundpauschale beteiligen, nicht einheitlich geregelt.

  • Wer bereits im Betreuten Wohnen lebt:

Reichen bei Bewohnern im Betreuten Wohnen eigene Einkünfte und angespartes Vermögen nicht mehr aus, so kann unter bestimmten Voraussetzungen das Sozialamt leisten. Da die Leistungen erst ab Antragstellung gewährt werden, sollte rechtzeitig ein Antrag beim Sozialamt gestellt werden. Das Sozialamt prüft nicht nur das Einkommen und Vermögen des Antragstellers, sondern auch Einkommen und Vermögen unterhaltspflichtiger Kinder.

 

Grundsicherung

Die Grundsicherung ist eine eigenständige Sozialleistung für ältere und erwerbsgeminderte Menschen, deren Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu sichern. Anträge auf Grundsicherung müssen beim Grundsicherungsamt des örtlichen Sozialamts gestellt werden.

 

Leistungen der Pflegeversicherung

Die Pflegekasse gewährt keine Leistungen für Miete und Betreuung im Betreuten Wohnen. Allerdings können hiermit Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes oder eine Wohnraumanpassung finanziert werden, wenn Pflegebedürftigkeit vorliegt.

  • Die Pflegekassen können bei Pflegebedürftigkeit auch die Kosten für den Hausnotruf übernehmen.
  • Da eine Barrierefreiheit der Wohnung im Betreuten Wohnen nicht verpflichtend vorgeschrieben ist, kann auch ein Zuschuss zur Verbesserung des Wohnumfelds durch die Pflegekasse gewährt werden.