Wohnhilfen, Werkstattbeschäftigung und andere Leistungen für Menschen mit Behinderung (wie beispielsweise das Blinden- und Gehörlosengeld) werden vom LVR übernommen.
Des Weiteren gehören Leistungen für Menschen mit Behinderung im Beruf sowie die Leistungen des sozialen Entschädigungsrechtes für Opfer von Krieg und Gewalt zum Spektrum des LVR.
Bitte Informieren Sie sich auf der Internetseite des LVR (Landschaftverband Rheinland) über die verschieden Leistungen und Unterstützungsmöglichkeiten.
Zudem finden Sie dort auch die entsprechenden Antragsformulare.
Ihren Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung senden Sie bitte an:
StädteRegion Aachen
Der Städteregionsrat
A 57 - Versorgungsamt -
Zollernstr. 10
52070 Aachen
oder
StädteRegion Aachen
Der Städteregionsrat
A 57 - Versorgungsamt-
Postfach 500451
52090 Aachen
Sollten Sie Ihren Antrag persönlich abgeben wollen, ist folgende Adresse für Sie maßgebend:
Amt 57 -Versorgungsamt-
Zollernstr. 10
52070 Aachen
Ausführliche Infos finden Sie auf der Internetseite der StädtRegion Aachen: Mehr Infos?